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Re: Rückleuchten
eingefärbte Rücklichter sind grundsätzlich verboten. TüV gibt es keinen und die Trachtentruppe schreibt Dir einen Mängelbericht bzw. legt Dir das Auto still.
Viele Grüße
Peter
!! Je mehr Du lernst, je mehr erkennst Du, wie wenig Du weisst !!
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Grüße
Peter
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