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Zitat von RX66
stimmt schon soweit, aber Betriebserlaubnis erlischt glaub ich auch bei "weißgemachten" Frontblinkern, oder? Gut, die fallen eigentlich niemandem auf, aber wenn mans genau nimmt.
MfG René
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Da gebe ich dir recht. Wenn man aber einige Spielregeln beachtet wird es vom TÜV axeptiert. Ein Beispiel die Blinker. Diese haben eine Orangene Auskleidung drinn. Wenn man dieses jetzt rausbaut und dafür aber weisse lämpchen die Orange aufleuchten nimmt ist das ok. Man verändert so das Äusserliche nicht aber die Funktion zu deren es eigentlich da ist
Rückleuchten nachträglich zu tönen ist generell in Deutschland nicht erlaubt. Nur fertig getönte mit entsprechender ABE etc. sind halt zugelassen. Bei deinen Rückleuchten ist es so das du diese äusserlich verändert hast, gleichzeitig hast du aber auch die Funktion zu der die Rückleuchten dienen auch verändert. Die Blinker oder das Rückwärtslicht erscheinen weder Orange noch weiss.
mfg
mitoma