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Alt 12.10.2006, 22:04   #6
wirthensohn
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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Natürlich müssen die eingetragen werden!

Oha, langsam. Die Eibach-Federn sind keineswegs Original-Mazda, nur weil Mazda sie offiziell als Zubehör für den Xedos angeboten hatte.

Der Einbau der Federn ist ganz klar eine bauliche Veränderung am Fahrzeug, die nicht nur die eingetragenen Werte (Höhe) verändert, sondern sich auch deutlich auf die Fahreigenschaften auswirkt. Daher muss diese Änderung zwingen von einem entsprechenden Prüfer begutachtet und abgenommen werden.

Soweit ich mich erinnern kann, gibt es für Eibach-Federn auch keine ABE, sondern ein Teilegutachten zur Eintragung nach §19.3. Das ist ein gewaltiger Unterschied!

Gruß,
Christian

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`92 Xedos 6 V6 Serie 1 @ LPG/Autogas =>
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