Komisch, ich gerate immer nur an Prüfer, die ihren Job vernünftig machen und vor jeder Eintragung immer gewissenhaft prüfen, was ihnen da zur Abnahme vorgesetzt wird. Dennoch hatte ich noch nie das Problem, mit einer Eintragung abgewiesen worden zu sein. Auch nicht mit den Einbach-Federn, auch nicht mit den 18-Zöllern und nicht mal mit den neuen 18-Zöllern, in deren Teilegutachten der Xedos 6 nicht mal aufgeführt ist (dafür gibt es den §19.2).
Was versteht Ihr eigentlich unter freien Prüfern? Ich kenne nur die bekannten Organisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ und deren Prüfer, die auch von Werkstatt zu Werkstatt fahren und vor Ort HU, AU und Eintragungen vornehmen.
Aber mal was Anderes, ganz unter uns, weil hier eh kein "Feind" mithört.... wenn man die geltenden Gesetze präzise befolgt, ist KEIN EINZIGER tiefergelegter Xedos 6 für den Straßenverkehr zulässig! Theoretisch könnte ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle JEDEN tiefergelegten Xedos 6 sofort stilllegen bzw. mit einer Mängelkarte zum Gutachter schicken!
Manch einer hier hatte das Vergnügen schon, seine 30mm Eibachs nicht eingetragen zu bekommen. Streng genommen sogar zurecht, wenn man §50 Absatz 3 StVZO ("Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht") beachtet:
Zitat:
[...]
Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen.
[...]
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Jetzt dürfen Besitzer tiefergelegter Xedos 6 mal fix mit einem Zollstock bewaffnet zum Auto schreiten und nachmessen. Ich muss zugeben, ich habe noch nicht nachgemessen, mir sind aber inzwischen mehrere Fälle bekannt, wo Prüfer die Eintragung der Federn verweigerten, weil der geforderte Mindestabstand der Scheinwerfer von Boden durch die Tieferlegung signifikant unterschritten wurde.
Aber pssst....
Gruß,
Christian
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`92 Xedos 6 V6 Serie 1 @
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