Zitat:
Zitat von Christian Lenz
Netter Versuch!
Ihr vergesst die Anklage wegen Amtsanmaßung. Das kann teurer werden. Ist vermutlich keine Ordnungswiedrigkeit, sondern eine Straftat.
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Amtsanmaßung ist es nur mit Martinshorn, Blaulicht alleine nicht. Blaulicht alleine ist nur eine Kennzeichnung für Sonderfahrzeuge.
Lou