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Alt 09.02.2007, 19:27   #3
Rappelmann
Gast
 
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Ich denke mal, es würde genügen, wenn man dem TÜV nachweisen kann, dass der Xedos 6 keine geringere zulässige Achslast als der 626 hat.
Könnte denn mal hier ein Xedos 6 Besitzer posten, welche zulässigen Achslasten bei ihm im Kfz.-Schein eingetragen sind?
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