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Zitat von XmaXV6
passen 45er noch problemlos in die radhäuser, krieg ich die problemlos eingetragen? bördeln und weiten hat mein vorbesitzer schon erledigt, ist eingetragen. wie auch borbet mit 8j x 17h2, et35.
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Wenn Bördeln und Ziehen schon passiert ist, dürften die Räder auf mit dem 45er Querschnitt passen. 215/45R17 haben nur einen um 1,67% größeren Abrollumfang als die Serienbereifung und wäre damit theoretisch zulässig.
Allerdings: auf 8" breiten Felgen würde ich doch eher zu 225er Reifen raten. Ich habe 225/35ZR18 auf 8x18 und schon da stehen die Reifenflanken etwas schräg nach innen. Das wird bei 215er noch deutlicher sein.
Ach, ich sehe gerade, dass das Gutachten zu den PL nur die 215/40R17 erlaubt. Dann muss Du dieses Format auch nehmen, sonst darfst Du hoffen, dass es Dir ein Prüfer per Einzelabnahme nach §19.2 abnimmt.
Zitat:
Zitat von XmaXV6
frage 2:
im brief sind als auflage nur ein paar reifenhersteller eingetragen, meine favoriten sind nicht darunter. hat das was zu sagen?
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Dazu gibt es meiner Kenntnis nach ein Gerichtsurteil, welches das Vorschreiben von Reifenherstellern oder bestimmten Reifentypen im Teilegutachten und in den Fahrzeugpapieren als unwirksam erklärt. Im Zweifelsfall einen Prüfer befragen.
Im konkreten Fall kann ich aber nirgends eine Einschränkung entdecken, die für den Xedos gelten würde. Wo steht da was?
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Zitat von XmaXV6
frage 3:
aus dem schein: "ivm zentr.-ring 72,5/67, 1 mm grün"
hä? muß ich da was beachten?
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Es wird ein Zentrierring mit einem Außendurchmesser von 72,5 mm passend für die Felge und einem Innendurchmesser von 67,1 mm passend für die Xedos-Achse in der Farbe grün mitgeliefert, bzw. muss mitgeliefert und verwendet werden.
Gruß,
Christian
P.S.: ich würde die gleichen Felgen im Format 8x18" ET35 nehmen und 225/35ZR18 aufziehen....