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Alt 05.03.2007, 17:12   #3
Mirco
Gast
 
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Es gibt Urteile, dass bei unzureichender Beschilderung die Gemeinde bzw. das zuständige Straßenbauamt haften muss. Darauf stütze ich meine Forderungen.

Es waren keine Serienfelgen sondern 17 Zöller mit 215/45er Bereifung.
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