Thema
:
Straßenzustand und andere Widrigkeiten
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05.03.2007, 17:12
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Mirco
Gast
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Es gibt Urteile, dass bei unzureichender Beschilderung die Gemeinde bzw. das zuständige Straßenbauamt haften muss. Darauf stütze ich meine Forderungen.
Es waren keine Serienfelgen sondern 17 Zöller mit 215/45er Bereifung.