Re: Rechtliches zum Thema Xenon-Licht
Wenn das wirklich Xenon-Licht ist (Beamer mit Vorschaltgerät) und nicht nur normale H1-Birnen mit Xenon-Beimischung im Gas (Philips BlueVision etc.) und auch nichts im KFZ-Schein vom Xenon-Zeug zu finden ist, dann ist es schlicht illegal und Du fährst ohne Versicherungsschutz durch die Gegend....
Selbst wenn der Kram eingetragen ist, aber keine elektronische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage vorhanden ist, dann kann die Rennleitung jederzeit das Auto stilllegen und eine TÜV-Prüfung anordnen. Und diese Prüfungen sind dann meist ziemlich streng.
Gruß,
Christian
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