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Eingeschriebener Brief
Hallo!
Weiß nciht wie das in Deutschalnd ist, aber in Österreich kommt der Einberufungsbefehl eingeschrieben, somit kannst du beweißen dass du ihn nicht bekommen hast, und da die Einspruchsfrist ab Erhalt gilt hast du diese dann natürlich auch!
So einfach können die es sich auch nicht machen! Wenn die gschlampt haben müssen sie das ausbügeln? Hast du evtl. eine Rechtsschutzverischerung, denn dann würd ich jedenfalls überlegen einen Anwalt einzuschalten!
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