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Alt 12.04.2007, 09:33   #3
Martin S.
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Xedos 6 1.6 16V (Serie 2)
Alufelgen in Österreich (Typisierung)

Hallo!

Da ich früher selber schon mal mit wenig Erfolg im Internet zu diesem Thema gesucht habe (nesonders speziell für Österreich), stell ich hier jetzt mal meine Korrespondenz mit dem ÖAMTC rein, vielleicht hilfts ja irgendwann jemandem!

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Antwort auf die generelle Frage ob Zubehörfelegn typsiert werden müssen (siehe obiges Posting):
LM Zubehörfelgen müssen vom Ziviltechniker typisiert werden. Auch wenn die Dimension die gleiche wie im Typenschein ist.
LM Felgen vom Fahrzeughersteller müssen nicht extra Genehmigt werden.
Zubehör Stahlfelgen müssen nur dann typisiert werden, wenn sie von den vom Hersteller angegebenen Dimensionen abweichen.

Manchmal werden Fahrzeuge in verschiedenen Ausstattungsvarianten ausgeliefert .
Z.B. mit 14" Stahl oder 15" Alufelgen.
Hat man nun die Variante mit 14 Zoll Stahlfelgen gekauft und es sind auch nur diese im Typenschein eingetragen, müssen dann z.B. 15" Alufelgen für dieses Fahrzeug vom Hersteller des Fahrzeugs (die es auch ab Werk an diesem Fahrzeug gibt) eingetragen werden?

[ÖAMTC] Sind die LM Felgen vom Fahrzeughersteller nicht im Typenschein eingetragen, können sie bei der Markenvertretung
des Fahrzeuges nachfragen welche LM Felgen der Hersteller ihres Fahrzeuges für ihr Fahrzeug freigegeben hat.
Mit dem Kauf der LM Felgen erhalten sie die Freigabe der LM Felgen des Fahrzeugherstellers. Diese ist dem Typenschein beizulegen.
Die Eintragung in den Zulassungsschein wird bei der Zulassungsstelle kostenlos durchgeführt.

Müssen Felgen anderer Dimension, auch wenn sie vom Fahrzeughersteller kommen und laut ihm für das Fahrzeug passen prinzipiell typisiert werden?
[ÖAMTC] Nein, Freigabe vom Hersteller anfordern! Siehe oben.

Gibt es hier Unterschiede zwischen einer "Typisierung" und lediglich einer "Eintragung" wenn z.B. Kompatiblitätslisten beim Fahrzeughersteller existieren?
[ÖAMTC] Nach einer Typisierung erfolgt die Eintragung in den Typenschein.
Der Ziviltechniker kontrolliert ob das TÜV Gutachten mit den montierten Felgen mit den Reifen übereinstimmt und die Anbauvorschriften
eingehalten wurden. Darüber wird ein Protokoll geführt welches mit dem Tüvgutachten den angefertigten Fotos und den Typenschein an die
Landesprüfstelle übermittelt wird. Hier wird nochmals kontrolliert ob alles korrekt durchgeführt wurde und dann wird der Eintrag in den Typenschein gemacht.
Anschließend wird der Typenschein an den Besitzer zurückgesendet.

Fahrzeughersteller lassen die LM Felgen und Reifendimensionen bei der Homologisierung - erstmalige Genehmigung des Fahrzeuges - prüfen.
Somit müssen sie nicht nochmals typisiert und in den Typenschein eingetragen werden.
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Also ich hab das jetzt so verstanden, dass z.B. gebrauchte Original-Mazda Alufelgen auch OK sind, wenn Mazda einem bestätigt, dass sie aufs Auto passen.
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