Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.05.2004, 14:39   #2
xedi6
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Lichter zu tief ???

die vorschrift gibt es tatsächlich... also 50 cm müssen es sein, ...so nu kommt der springende punkt, dass manche fahrzuege schon vom werk aus unter 50 cm haben.. die sind auch zugelassen,.. also wenn der prüfer das einträgt, dann ist das eingetragen, er hat ja die befugnis vom staat. und wenn ein polizist mich anhällt (ich habe k.a.w 50/35) dann sag ich dem, dass er sich um seine aufgabe kümmern soll und der tüv darum ob mein fahrwerk zugelassen ist oder nicht. und dann lass ich es auf ein gerichtsverfahren ankommen.. ich meine da soll mir der liebe richter sagen, wen ich damit gefährde und warum man dann tatsächlich für die 30/30 federn mit standardfelgen sogar ne allgemeine betriebserlaubnis mitbekommt..(da ist es auch unter 50cm) also an deiner stelle würd ich mir keine gedanken machen, fahr ruhig so und wenn ein polizist dich anhällt, dann sicherlich nicht wegen dem licht, die sind an golf und co. gewöhnt, wo das licht eh 1,50m vom boden ist.. LOOOLLLL....also die bürokratie in diesem land ist sicherlich nicht mehr normal.. aber was solls wir müssen es akzeptieren. aber eins muss ich sagen, einige sachen sind schon ok, was der tüv macht, ich meine wenn ich mir mal ansehe was manche machen, find ich das richtig, dass sie hinschauen, aber ob mein licht nu 50 oder 49 cm vom boden ist, ist meiner meinung nach quatsch... also viel spass beim kurvenfahren
  Mit Zitat antworten