Steht sogar im KFG: Internationale Typ-Genehmigungen gelten in Österreich, wenn es entsprechende Abkommen gibt. Und das ist, seit wir bei der EG sind, der Fall.
Klar kann man sich alles, was man will, von einem ZV in den Typenschein eintragen lassen. Nur für EG-genehmigte Sachen ist das echt unnötig.
Ich habe früher EG-Genehmigungen für Auspuffanlagen gemacht und kenne von da die rechtliche Seite. Ich habe mich auch schon mit Sturschädeln von der niederösterreichischen Landesregierung in der Causa herumschlagen dürfen: Nach der Bitte um ihren Namen und genaue Funktion im Amt, sowie dem Hinweis auf die Gleichbehandlungs-Kommission in Brüssel gab es auf einmal kein Problem mehr.
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