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Alt 08.05.2007, 13:49   #3
wirthensohn
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Hier gibt's keine Zensur...

Man muss dieses Urteil mitsamt der Hintergründe und der gesamten Vorgeschichte sehen. Hier wird ja keineswegs die Meinungsfreiheit beschnitten.

Es ging im Wesentlich nur um eine Frage: inwiefern ist der Forenbetreiber haftbar, wenn ein User Aussagen im Forum von sich gibt wie z.B. "das Autohaus X in Y hat Mist gebaut, das sind elende Pfuscher, geht dort nicht hin!". Dann kann gemäß diesem Urteil und anderen ähnlicher Urteil das Autohaus X in Y eine kostenpflichtige Abmahnung mit Unterlassungsklage gegen den Forenbetreiber erwirken. Unzulässig und abmahnfähig war eine solche Aussage schon immer.

Dieser Umstand ist schon seit dem berüchtigten Heise-Urteil geltende Rechtslage. Neu seit dem hier genannten Urteil - und das ist das eigentliche Übel an der Sache - ist der Umstand, dass der Forenbetreiber auch dann voll haftbar für solche Aussagen ist, wenn er keine Kenntnis von dieser Aussage hat (ihm der Beitrag entgangen ist und er von keinem Moderator oder Benutzer darauf aufmerksam gemacht wurde).

Faktisch versuchen die mit diesen Fällen betrauten Richter, die offenkundig keine fachliche Kompetenz und Erfahrung mit Foren haben, den Forenbetreibern eine Prüfung jedes einzelnen neuen Beitrags noch vor dessen Veröffentlichung (also per manueller Freischaltung) aufzudrägen.

Noch ein paar solch dämlicher Urteile und die Foren-Kultur in Deutschland wird massiv leiden.

Die Albernheit dabei ist, dass weder Gesetzgebung noch Rechtsprechung in Deutschland bisher zur Kenntnis genommen haben, dass wir einer globalisierten Gesellschaft leben und das Internet eine internationale Sache ist, die sich nicht mit nationalen Gesetzen und Urteilen reglementieren lässt. Siehe auch die unsinnigen Versuche, "Killerspiele", Anonymisierungsdienste und Computerkriminalität zu verbieten. Aber das geschieht doch ohnehin überwiegend im Ausland ohne jegliche Einflussmöglichkeit unserer Behörden.

Gruß,
Christian
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