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Alt 24.05.2007, 10:26   #5
wirthensohn
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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Nachträglich getönte Rückleuchten erkennt jeder Tuning-Freak von fern, ebenso wie jeder Polizist, der sich persönlich für Tuning interessiert oder darauf geschult ist.

Hast Du die Rückleuchten getönt oder gefärbt (lasiert) und wirst erwischt, gibt das eine Mängelkarte, Du musst den Mangel beheben und anschließend beim TÜV zur Prüfung vorfahren (kostspielig), obendrein kommt noch ein Bußgeld und natürlich das eine oder andere Pünktchen in Flensburg hinzu.

Übrigens: jeder, der sich mit den Xedos-Modellen auskennt, sieht sofort vom Weitem, dass etwas unzulässig verändert wurde. Schließlich gibt es für Xedos 6 und auch für den Xedos 9 nur genau zwei verschiedene Sorten Rückleuchten und nichts, aber auch rein gar nichts, im freien Zubehör, was für einen Ausrede taugen würde...

Gruß,
Christian
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