Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.06.2007, 21:35   #7
Olli
Benutzer
 
Benutzerbild von Olli
 
Registriert seit: 02.09.2003
Ort: Düsseldorf
Alter: 40
Beiträge: 603

Xedos 6 V6 (Serie 1, BJ 1992)
smart ForTwo pulse (451, BJ 2008)
Also ich würde dir auch dringend von diesen Modulen abraten, da diese durch eine Schaltung die 21W Lampe im Blinker so beschalten, dass diese mit der vergleichbaren Leistung einer 5W Lampe leuchtet.
Mach es lieber so wie mcfive, das ist zwar auch nicht erlaubt, aber die definitv eine saubere Lösung.

Warum es verboten ist?
Zitat:
Zitat von §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
Wenn jetzt fragen auftauchen, warum zum Beispiel ein 5er BMW E60 vorne mit diesen oragenen LEDs im Scheinwerfer rumfahren darf... Keine Ahung... Vielleicht gehen die noch als seitliche Begrenzungleuchten durch.

Zum Thema Kennzeichenbeleuchtung: Ja, W5W passt. LED? Ja, sonlange sie eine Zulassung haben. (Also nein, denn es gibt soweit ich weiß keine mit Zulassung.)

Gruß, Olli
Olli ist offline   Mit Zitat antworten