Um die umfangreichen Texte im Gesetz mal verständlich zusammen zu fassen:
Ein Leuchte (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchte) wurde für ein bestimmtes Leuchtmittel ("Birnchen") konstruiert, geprüft und zugelassen (zu erkennen am eingeprägten E-Prüfzeichen).
Wird die Leuchte verändert, manipuliert, gefärbt oder werden nicht dafür vorgesehene Leuchtmittel verbaut, erlischt die Zulassung der Leuchte, damit die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs und automatisch auch der Versicherungsschutz.
Das gilt auch, wenn die eigentliche Funktion einer Leuchte durch Vorschalten einer Elektronik oder sonstiger Änderung der Beschaltung bzw. Ansteuerung der Leuchte verändert wird.
Fällt das bei einer Verkehrskontrolle auf, ergibt das ein happiges Bußgeld, Punkte in Flensburg und eine Mängelkarte mit der Ehre, das ganze Auto beim TÜV zur Abnahme vorzuführen.
Ich wollte es nur erwähnt haben
btw.: gelbes Standlicht (nach vorne) ist nicht zulässig in Deutschland. Grundsätzlich gilt: nach vorne nur weiß (außer ausnahmsweise gelbe Nebelscheinwerfer), zur Seite nur gelb (schließt eigentlich auch rote Seitenbegrenzungsleuchten am Heck aus, wird aber meist geduldet) und hinten nur rot - Blinker natürlich ausgenommen. Alles andere ist verboten!
Gruß,
Christian