Das hat ja auch niemand behauptet.
Ganz klar: ab einer bestimmten Schadstoffnorm bzw. einem bestimmten Baujahr schreibt das Gesetz sowohl OBD / OBD2 (On-Board Diagnose) mitsamt der Motorkontrollleuchte vor. Davor lag es im Ermessen des Herstellers, ob er eine solche Warnleuchte ins Auto hinein konstruiert hat oder nicht.
Üblicherweise machen die Hersteller nichts, was unnötig Aufwand und Kosten bedeutet, wenn sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind oder der Markt (der Kunde) danach verlangt.
Genauso beim Kat: Irgendwann ab Anfang der 90er Jahren wurde es (endlich auch in Deutschland) Pflicht, einen geregelten Katalysator bei Neufahrzeugen einzubauen. Mazda hat das z.B. beim 626 bei den Einspritzern bereits ab '87 serienmäßig eingebaut.
Gruß,
Christian
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