Richtig. 215/45R17 hat allerdings schon einen um 1,67% größeren Abrollumfang als das Serienformat. Gemäß §57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG darf der Abrollumfang allerdings nur um maximal 1% größer gegenüber dem größten in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis genehmigten Reifen (195/60R15 beim V6) sein.
Gruß,
Christian
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