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Alt 05.08.2007, 07:51   #2
Vogtlaender3
Gast
 
Beiträge: n/a
moin moin

also alltagstauglich iss sowas am allerwenigsten da verboten im strassenverkehr (vgl. § 49a StVZO).

Die Liste möglicher Folgen umfasst:

-Erlöschen Betriebserlaubnis -> 50 €, 3 Punkte
-Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens -> Gutachterkosten
-Zwang zum Abbauen durch Verwaltungsanordnung -> (? €)
-Strafrechtliche Konsequenzen bei Unfall
-Zivil-(haftungs-)rechtliche Folgen bei Unfall
-unzulässige lichttechnische Einrichtung -> 5 €


kannst dich hier http://www.jom.de/ mal umschaun falls du dir trotzdem was anbaun willst.

gruss swen
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