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Alt 05.08.2007, 09:56   #5
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Es ist mir zwar immer noch unbegreiflich, warum man mit blanker Gewalt unbedingt illegale Sachen an sein Auto basteln muss, zumal solche Spielereien längst out sind, aber nun gut, jedem sein Späßchen.

Aber:

Für Innenbeleuchtungen oder echte Ausstiegsbeleuchtungen (flache LED-Leuchten und die Türen geklebt) gilt das, was Olli geschrieben hat: man muss über entsprechende Beschaltung sicher stellen, dass diese Leuchten nur im Stand und bei abgeschaltetem Motor funktionieren.

UBBs dagegen sind grundsätzlich unzulässig und auch nicht eintragungsfähig. Klar, es wird auch Prüfer geben, die sowas abnehmen - hat ja auch schon Abnahmen von schleifenden Rädern und Folien auf den Frontscheiben gegeben - aber legal wird es dadurch noch lange nicht.

Bedenke: spätestens beim nächsten TÜV-Termin oder wenn zufällig mal eine Polizeistreife auftaucht, wenn Du die UBB an hast, wird es richtig unangenehm. Swen hat es schon richtig aufgelistet.

Und wenn Du mal einen Unfall hast und jemand die UBB entdeckt, das wird es richtig eklig. Dann nämlich hast Du keinen Versicherungschutz, dann kommt zum Schaden noch das von Swen genannte hinzu und obendrein möglicherweise noch eine Anzeige obendrauf. Und egal, ob Du Schuld warst oder nicht, die (gegnerische) Versicherung hustet Dir was.

Ich würde mir solche unnötigen Basteleien wirklich drei mal überlegen!

Kleine Anekdote am Rande aus meiner Polo-Zeit: da ist mal einer mit montierter UBB mit dem Unterboden an einer "geschwindigkeitsbegrenzenden Maßnahme" (Hügel) hängen geblieben. Erfolg, nach dem er mit Hilfe der zufällig nahenden Polizei befreit wurde: diverse Punkte, Bußgeld, Mängelkarte und Anzeige... und noch eine Anzeige wegen Verunreinigung der Straße hinterher...

Gruß,
Christian
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