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Alt 11.08.2007, 21:17   #16
wirthensohn
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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Es wurden allerdings auch schon US-Importe mit US-Leuchten zugelassen. Sowas durch zu kriegen, dürfte allerdings einem Sechser im Lotto gleich kommen. Na ja, zumindest einem Fünfer mit Zusatzzahl.

In der Regel müssen auch US-Importe umgebaut werden. Kombinierte Leuchten für Blinker und Standlicht sind laut StVO grundsätzlich nicht zulässig. Für die üblichen Tuning-Objekte, wie den VW Polo 6N, gibt es Tausch-Blinker, in denen auch Standlicht enthalten ist - diese Leuchten bestehen dann allerdings nicht mehr aus einem Reflektor, sondern aus zwei getrennten Leuchten in einem Gehäuse.

Auch die Angehörigen des US-Militärs kriegen allmählich so ihre Probleme mit ihren US-Modellen. Ganz früher mit den richtigen US-Kennzeichen war das noch kein Problem, da galt 100% US-Recht. Diese wurden aber schon vor Jahren abgeschafft und durch US-Kennzeichen in EU-Optik ersetzt (Ortskennzeichen AD bzw. HK), womit eine Verschärfung der Regelungen einherging. Auch diese Kennzeichen werden nach und nach abgeschafft; die Autos der Angehörigen des US-Militärs werden seit Dezember 2005 ganz regulär in Wiesbaden (WI) bzw. in Rüdesheim (RÜD) angemeldet und müssen noch mehr den Regeln unserer StVZO angepasst werden. Sie müssen allerdings nicht zu TÜV und AU.

Gruß,
Christian
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