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Alt 04.09.2007, 14:46   #6
wirthensohn
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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Es ist natürlich erlaubt, zwei Nebelschlussleuchten zu verwenden. Die ganz alten Mazda-Modelle, wie z.B. damals meine 323 BF's hatten links und rechts funktionierende Nebelschlussleuchten.

Das muss auch nicht eingetragen oder abgenommen werden, sofern auch rechts eine originale, mit E-Prüfzeichen versehene, Leuchte verwendet wird. Besorgst Du Dir also die fehlenden Teile von einem englischen (rechtsgelenkten) Xedos 6, ist das rechtlich einwandfrei.

Allerdings sehe ich darin nicht wirklich einen Sinn. Denn praktisch kaum ein Auto hat heutzutage noch zwei Nebelschlussleuchten - die Hersteller werden sich schon etwas dabei denken.

Und wie oft nutzt Du Deine Nebelschlussleuchte? Wenn die Antwort anders ausfällt als "alle paar Jahre mal", dann solltest Du umziehen oder Dich an die Fahrschule zurück erinnern:

Der Einsatz der Nebelschlußleuchte ist nur bei Sichtweiten unter 50 Meter und nur außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt. Dann gilt aber auch grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Gruß,
Christian
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