Ich weiß ja nicht, ob das bei Euch in Ö anders ist als bei uns. Glaube aber kaum. Bei uns ist es dem Geschädigten selbstverständlich erlaubt, selbst einen unabhängigen (!) Gutachter zu bestimmen und sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu verlassen, der vielleicht den Schaden im Sinne seines Auftraggebers schön rechnet.
Ich würde mich an Deiner Stelle mal genau informieren (z. B. beim ÖAMTC) und dann einen eigenen Gutachter beauftragen. Das müsste auch in Ö möglich sein. Die Kosten für diesen unabhängigen Gutachter muss natürlich auch die gegnerische Versicherung übernehmen.
Gruß,
Christian
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