Soweit ich weiß kommt zumindest in Deutschland mit der Ersteigerung ein wirksamer Kaufvertrag zu Stande. Diesem kann nur wiedersprochen werden, wenn nachweislich ein grober Irrtum vom Käufer oder Verkäufer gemacht wurde (z. B. der Verkäufer gibt alls Sofortkaufen-Preis 500 statt 5000 Euro ein bzw. der Käufer ein Höchstgebot von 50000 statt 5000). Oder aber die Ware entspricht nicht der Beschreibung.
Wie das Ganze rechtlich nun mit Österreich aussieht wäre noch zu klären. Ich hoffe eBay hilft Dir weiter.
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