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Alt 12.11.2007, 20:39   #12
wirthensohn
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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Auch für Dich nochmal die einleuchtende Erklärung: eine Leuchte (=Scheinwerfer) wird für ein bestimmtes Leuchtmittel (z.B. H1-Glühlampe) konstruiert, geprüft und zugelassen. Setzt Du dort nun ein anderes Leuchtmittel ein (z.B. eben so einen Xenon-Brenner) oder veränderst oder manipulierst irgendetwas an der Leuchte, veränderst Du das Verhalten der Leuchte. Dadurch verliert die Leuchte und damit das komplette Fahrzeug die Zulassung bzw. Betriebsgenehmigung.

Ganz nebenbei verlierst Du automatisch auch noch den Versicherungsschutz.

Wirst Du nun in einen Unfall verwickelt und der Gutachter bemerkt Deinen illegalen Umbau, wird sich die Versicherung sehr freuen, Dir zumindest eine Teilschuld anhängen oder die Regulierung gleich komplett verweigern zu können. Das kann Dich richtig viel Geld kosten.

Dabei ist es übrigens egal, ob Du solche illegalen Umbauten an Abblendlicht, Fernlicht oder an den Nebelscheinwerfern durchführst!

Etwas ganz anderes ist es bei richtigen Xenon-Leuchten: das sind andere Leuchtmittel und die Leuchten sind extra für diese Xenon-Leuchtmittel konstruiert, geprüft und zugelassen. Nicht Xenon an sich ist das Problem, sondern Xenon-Brenner in dafür nicht vorgesehene und nicht dafür zugelassene Leuchten.

Hinzu kommt noch, dass im Gesetz ganz klar und unmissverständlich geschrieben steht, dass Grundvoraussetzung für die Zulassung von Xenon-Leuchten/-Lampen das Vorhandensein einer Scheinwerferreinigungsanlage sowie einer automatischen Leuchtweitenregelung ist. Nichts davon hat ein Xedos.

Und von wegen auffällig: diesen Xenon-Kram erkennt ein Blinder. Erst recht jeder Polizist und jeder TÜV-Prüfer....

Gruß,
Christian
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