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Zitat von Highscore
Hi Globe!
Kupplungswelle = Eingangswelle vom Getriebe = zum Tausch muß Getriebe zerlegt werden.
Hast ja kein neues Getriebe (oder?) und Du weißt das auch.
Ist doch klar, daß sich eine Werkstatt in Zeiten des EU-Konsumentenschutz absichert, wenn "verschlissene" Komponenten beibehalten werden.
Aber mach Dir keine Sorgen, wird schon laufen.
Highscore
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ja das sie mir auf das getriebe keine garantie geben seh ich noch ein!!is ja noch das alte! Aber ich verlang ''wenigstens'' auf die kupplung eine!
und dann noch das thermogehäuse u der thermostat!!!
ein freund sagte mir das bei solchen arbeiten oft die mechaniker selber das gehäuse kapputt machen, und dann noch den Kunden verrechnen!!und der thermostat?is auch ein monat alt!!!und die kühlflüssigkeit?Auch ein monat alt!
das sind einige euro die ich zurückverlange!!Frechheit is das..
und noch dazu hab ich ausdrücklich gesagt, das KEINE arbeiten vorgenommen werden dürfen-ohne meine einverständnis!!!!!