Der Abrollumfang ist bei 225/40R18 um satte 3,6% größer als bei der Serienbereifung.
Gemäß der gesetzlichen Vorgabe (§ 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG, siehe auch hier in der
Xedos-Wiki: Abrollumfang) ist dieses Format auch beim V6 schon nicht mehr zulässig, außer nach einer Tachoangleichung. Wenn der Prüfer seinen Job verantwortungsvoll macht, wird er dieses Format so nicht durchgehen lassen. Sorry, aber ist so.
Außerdem gibt es einen wichtigen Grundsatz: der Abrollumfang sollte niemals um mehr als 1% abweichen, da es sonst zu massiven Problemen mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ESP, Traktionskontrolle, usw.) kommen kann. Wie sich das altertümliche Xedos-ABS bei einer derartigen Abweichung verhält, weiß wohl (noch) niemand...
Gruß,
Christian