Zitat:
Zitat von Originaltext aus der Auktion
Heckflügel mit integrierter Bremsleuchte
für Mazda Xedos 6
Material: GfK (unlackiert)
inkl. Montagematerial
mit Materialgutachten
|
folgendes dazu habe ich im Netz gefunden:
Zitat:
Vorsicht mit Hinweisen auf "Materialgutachten"
Gerichtsbeschluss: Irrtümlicher Eindruck erweckt
Werbemaßnahmen mit dem Hinweis "mit Materialgutachten" für den Verkauf von Autozubehörteilen sind irreführend. Das geht aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ: 20 U 175/04) hervor, auf den der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) jetzt hingewiesen hat. Solche Werbemassnahmen sind nach dem § 5 UWG zu unterlassen.
Der Hinweis "mit Materialgutachten" könne beim Kunden den irrtümlichen Eindruck erwecken, dass es sich um ein "Teilegutachten" handele. Insbesondere bei Tuningteilen werden Teilegutachten zur Abnahme der Anbauten durch einen Sachverständigen verwendet. Das ist nötig, damit der Anbau nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Materialgutachten dürfen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nicht berücksichtigt werden.
Das Gericht führte aus, dass es den "Autobastlern" vielfach bekannt sei, dass es durch den Ein- bzw Anbau von Teilen zu Problemen mit der Betriebserlaubniss kommen könne. Daher sei naheliegend, dass ihnen auch die Möglichkeit bekannt sei, die Betriebserlaubnis ohne grossen Aufwand mit Hilfe eines Gutachtens zu erhalten. Unter diesen Umständen liege es für sie nahe, dass sie ein "Materialgutachten" fälschlicherweise für ein derartiges Gutachten ansehen würden.
|
also kann man den Spoiler nach Ersteigerung in die Tonne drücken, da Du ihn nicht eingetragen bekommst.