Hallo.
Ja, soweit ich weiß ist das sog. "Leerfahren" in Deutschland auf der Autobahn eine Ordnungswidrigkeit; ggf. mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, da ein unnötiger Halt auf der Autobahn verursacht wird...
Wird man von den Grünen dabei erwischt drohen 30 € Verwarngeld!
Der ADAC bzw. ein guter Freund tun gute Dienste wenn dieser Fall einmal eingetreten ist...
Gruß
|