bei einem Auffahrunfall oder wenn du einen Fußgänger anfährst/überfährst weil der Bremsweg zu kurz war oder selbst wenn du nichts dafür kannst - wird dir der 65er Querschnitt zum Verhängnis; auch in Österreich wird sowas - wenn mal was passiert - überprüft und dann steigt dir deine Versicherung aus. Im günstigsten Falle kannst du dann die Zuständigen davon überzeugen dass du nichts davon wusstest dass das verboten sei; dann fällt der Punkt der Grobfahrlässigkeit weg. Dennoch, was bleibt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, die Versicherung bleibt da hart.
Ich will ja nicht den Teufel an die Wand nageln, aber wenn was passiert wär mir das zu heiß, auch in Österreich.
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Xedos 6 V6 BJ 10/99 - von 10/03 bis 10/10 (94.012 km)
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