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Alt 29.12.2008, 21:58   #4
wirthensohn
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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Eine Auspuffblende ist, genau wie Pedalauflagen (Alupedale), eine rechtliche Grauzone. Es ist nicht explizit verboten, aber doch wieder nicht erlaubt. Du kannst 100 Polizisten, TÜV- und DEKRA-Prüfer und Anwälte fragen - Du wirst mindestens fünf verschiedene Auslegungen des Gesetzes bekommen. Von "problemlos erlaubt" über "stillschweigend geduldet" bis hin zu "nur mit Gutachten" wird alles dabei sein.

In der Regel wird das aber keinen Prüfer interessieren - sichere Montage und Verkehrssicherheit vorausgesetzt. Und natürlich darf die Blende nicht über die Karosserie hinaus ragen.

Ich habe mir damals extra eine Auspuffblende mit ABE besorgt. Gibt's auch. Aber ich habe auch noch nie gehört, dass eine billige Baumarkt-Auspuffblende beim TÜV oder in einer Verkehrskontrolle beanstandet worden sei.

Wenn man aber eine ABE dabei hat - umso besser

Gruß,
Christian
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