Zitat:
Zitat von Daniel Weiss
Seit wann ist diese Regelung? Mein Nachbar hat 2006 einen VW Jetta zugelassen, ohne Kat, und sagt er zahlt hierfür die doppelte kfz-Steuer. Ich dachte dies ist immer noch möglich? (zugegeben, wer macht sowas...)
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das ganze gilt nur für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden und erstmalig in Ö zugelassen werden sollen. Da hast du mit einem Auto ohne Kat (grünes "Pickerl") keine Chance, es sei den er ist älter als 30 Jahre (Oldtimer), aber dann gelten wieder andere Auflagen (Originalzustand usw..)
ciao
grisu