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Alt 17.03.2009, 18:12   #27
neo303
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Registriert seit: 17.03.2009
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Xedos 9 KL (2.5) '96
Hallo.
Bin neu hier und seit vergangenen Montag ebenfalls glücklicher Besitzer eines X9. Leider wurde mir dieser vom Mazda-Händler noch nicht überstellt, weil die den Bordcomputer nicht finden...

Aber zum Thema:
Wirklich eine Schande, was dir da passiert ist!!! Muss mich immer wieder über die sch*** Versicherungsgesetze bei uns ärgern.
Um es unseren deutschen Kollegen noch ein wenig ausführlicher zu erklären (meiner Meinung nach hat nämlich ein Detail gefehlt!!).

Wenn man einen Unfall hat, an dem man zu 100% KEINE Schuld hat, wird ein Termin in einer Fachwerkstätte mit dem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung vereinbart (daher ist es schon mal enorm wichtig ein schriftliches (!!!!) Schuldgeständnis des Unfallgegners bzw. eine Polizeiliche Aufnahme machen zu lassen).
Bei diesem Termin wird folgendes beurteilt:
A) Summe des entstandenen Schadens (wieviel würde es kosten, wenn die Fachwerkstätte den Schaden repariert?)
B) Restwert des Wagens VOR dem Unfall ABZÜGLICH eventueller Vorschäden (Wiederbeschaffungswert)!! Sollte der Wagen nichtmehr in der Eurodax stehen so werden "übliche Handelspreise" zur Hand genommen (was im Normalfall für den Geschädigten nur noch schlechter ist - daher ist man mit einem alten Auto in der Regel der Blöde... )

Wenn nun A größer ist als B so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Nun kommt allerdings noch ein Punkt hinzu, der meiner Meinung nach oben gefehlt hat:
C) der Sachbearbeiter bei der Versicherung stellt Bilder und Informationen über den Unfallwagen in ein spezielles "Portal" (ich sag mal: ähnlich wie Autoscout...), zu dem nur registrierte Autoverwerter, Kfz-Werkstätten etc. Zugang haben. Hier können diese Händler einen Preis für den Wagen angeben (OHNE Besichtigung!!), wieviel ihnen der Wagen Wert wäre.

Und jetzt kommt der Hammer: Man bekommt dann von der Versicherung 2 Angebote:
1.) Man erhält den Wiederbeschaffungswert (NICHT den Restwert - sondern vermindert um die Vorschäden!!!) in voller Höhe. Das Auto gehört dann aber der Versicherung, die den Wagen an den höchstbietenden Händler weiterverkauft. (Daher kann der Händler im Portal nicht einfach irgendwelche "Fantasiepreise" angeben, weil dieses Angebot für ihn bindend ist!!!)
2.) Man kann den Wagen behalten und erhält die Differenz von Wiederbeschaffungswert und dem höchsten Händlergebot ausbezahlt. Der Betrag, der sich somit ergibt, deckt bei Schäden wie diesem (ich schätze mal) nichtmal die Hälfte der Reparaturkosten ab.

Was meines Wissens nach nicht geht (aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren - DIESE Erfahrung habe ich selbst noch nicht gemacht!):
Ich stell einfach mein Auto in die Werkstatt, die reparieren das und die gegnerische Versicherung muss das alles bezahlen.
Afaik gibt's da noch eine 10%-Klausel: Wenn die Reparaturkosten um max. 10% größer sind als der Wiederbeschaffungswert, dann kann man auf einer Reparatur bestehen. Da bin ich mir aber auch nicht sicher!!

Natürlich kann man noch ein Gegengutachten erstellen lassen. Das muss man aber zur Gänze selbst bezahlen!!! (soweit ich weiß!!) Und das ist nicht billig! Zumal der Unterschied meist nicht lohnend ist.
D.h. im Endeffekt ist man denen einfach ausgeliefert und muss schauen, dass man das Auto noch zu einem halbwegs akzeptablen Preis weg bringt und sich ein neues anschaffen kann.

Woher ich das weiß? (Vor allem den ersten Teil...)
Vor ein paar Jahren ist mir mitten in einem Kreisverkehr ein großer Reisebus hinten aufgefahren, weil wegen eines vor mit fahrenden Ausländers, der nicht wusste wo er raus soll und einfach stehen geblieben ist, auch ich stehen bleiben musste. Ich war damals gerade erst Anfang 20 und der Busfahrer hat gemeint, dass er mir einreden könnte ich hätte "unvermittelt stark gebremst" und wäre somit Schuld an dem Unfall. Als ich ihm erklärte, dass wir das dann wohl besser von der Polizei beurteilen lassen, hat er klein beigegeben. Leider habe ich den Fehler gemacht (den ich nie wieder machen werde!!) und nicht sofort ein Unfallformular mit seinem Schuldgeständnis geschrieben. Er hat natürlich auch gleich gedrängt dass er es ja schon so dringend hat, weil die Leute heim wollen (am Bus war keinerlei Schaden zu sehen! - bei meinem MX3 war die Heckstoßstange, eine Rückleuchte, das kleine vertikale Glas und der V6-Spoiler zerstört!!) - das nächste Mal rufe ich wohl doch besser gleich die Polizei.
Jedenfalls hat dann nach 2 Wochen doch einmal ein Sachverständiger meinen Wagen angesehen und einen Widerbeschaffungswert von gerade mal knapp 1.500 € festgestellt. Alleine das Reparaturmaterial (man muss bedenken: die Teile müssen auch lackiert werden, es werden neue Dichtungen eingesetzt etc.) hätte ca. 2.500€ ausgemacht!
Im Endeffekt bekam ich gerade mal knapp über 1.000€ Als ich mit dem Sachbearbeiter bei der Versicherung telefoniert habe meinte er, er würde mir ja eh gerne mehr geben, aber weil das ein Firmenbus war und diese Firma einen Pauschalrahmen pro Jahr hätte geht das nicht - wenn es eine Privatperson wäre könnte er mir gut und gerne 2.000€ geben. JAJA, wers glaubt wird seelig.

Also unterm Strich: wenn ihr wen wirklich hasst, dann fahrt ihm ans Auto!

@Gabriel: möchte dir nochmal mein Beileid aussprechen - ich fühle mit dir!!

Mfg
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