Zitat:
Zitat von wirthensohn
Den 323 nehme ich gerne immer wieder als Beispiel dafür, was legal machbar ist. Da können dann auch die Ordnungshüter am Wörthersee nicht viel unternehmen, da das Fahrzeug gemäß Straßenverkehrsordnung des Heimatlandes eindeutig zulässig ist...
Sowas würde ich natürlich nicht mit einem Xedos machen, denn das ist schon optisch völlig unpassend. Aber bündig stehende Räder sollten kein
Gruß,
Christian
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Nicht viel, da hast du Recht, aber sie können dir die Weiterfahrt verbieten.
Auch wenn dein Auto in DE typisiert ist, darfst du gewisse Österreichische Regeln nicht brechen, z.B. die 11cm Mindestbodenfreiheit. Klar, wenn du 10cm hast wird keiner was sagen, da ist der Amtsweg zu aufwändig, aber wenn du mit 5cm angefahren kommst (und das tun sie

), dann wirds kritisch mit der Rennleitung.
mfg, Wolfgang