Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.05.2009, 03:15   #11
tomek81
Gast
 
Beiträge: n/a
Also für mich ergibt sich aber der Komfort auch aus dem Restfederweg, der bei den KAW eigentlich geringer sein müsste an der VA im vergleich zu den Eibach Federn, da KAW vorne 50mm und Eibach "nur" 30mm hat, somit können die Dämpfer um immerhin ca.2cm mehr eintauchen bevor sie am Anschlagspuffer ankommen. Ich habe bei meinen KAW Federn sogar das Gefühl das ich vorne schon auf den Puffern aufliege, zumindest lässt sich meine Karosserie kaum runterdrücken vorne.
Hätte ich die originalen Anschlagspuffer oder von mir aus auch Federwegbegrenzer oder Endanschlag genannt, kürzen müssen?
Im Gutachten steht nämlich nichts dergleichen,dass die Dinger gekürzt werden sollen, es steht sogar bei Stossdämpfer: Serien-,oder Sportdämpfer*)
und zu dem Sternchen steht dort folgende Erklärung:*) mit gleichen Abmessungen wie Seriendämpfer (Endanschlag,Dämpferrohrlänge) und Freigabe des Dämpferherstellers für den betreffenden Fahrzeugtyp

Also klingt es für mich so, dass der Endanschlag bzw. Puffer oder Federwegbegrenzer so bleiben muss wie er war und nicht gekürzt werden darf.
Und hier auch mal ein Screenshot vom Eibach Gutachten, dort steht es auch nochmal ausdrücklich
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	EibachEndanschlag.jpg
Hits:	368
Größe:	140,8 KB
ID:	2848  
  Mit Zitat antworten