Genau das steht dort eben nicht. Musst nochmal aufmerksam durchlesen. Dort steht lediglich, dass mit der mitgelieferten ABE diese Nachrüst-Leuchtweitenregulierung legal und eintragungsfrei ist und "
eine ALWR [...] Pflicht für den legalen Betrieb bei Xenonnachrüstungen" ist
Die Aussage ist formell auch korrekt: Grundvoraussetzung für den Einsatz von Xenon-Licht beim Auto ist die automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferwaschanlage. Es steht dort aber nirgends, dass durch den Einbau dieser Nachrüst-Leuchtweitenregulierung automatisch Xenon-Licht legal wird.
Das ist es nicht, kann es nicht und wird es niemals sein. Xenon kann nur legal sein, wenn man neben der automatischen Leuchtweitenregulierung und der Scheinwerferwaschanlage auch komplette, für Xenon konstruierte, geprüfte und zugelassene Leuchteneinheiten verbaut (z.B. die kompletten Xenon-Scheinwerfer aus dem Mazda6 GG oder dergleichen).
Gruß,
Christian