Zitat:
Zitat von wirthensohn
Aber ganz klar gesagt: die Modifikation unserer Blinker-Leuchten ist natürlich nicht zulässig. Es erlischt die Zulassung der Leuchte und damit die Betriebsgenehmigung des ganzen Autos.
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In dem Fall aber absolut egal, da man mit diesem "Umbau" weder sich noch andere Menschen gefährdet...
@Gift:
Wenn du das gleiche Auto hast wie ich, dann ist das orange "Schimmern" des Blinkers vorne nicht nur aus einem ungünstigen Winkel und bei genauerer Betrachtung zu sehen, sondern absolut immer und unübersehbar.
Aber das merkst du eben erst so richtig, wenn du die Teile gecleant hast.
Und wers nicht machen will, ist doch auch kein Problem, ist ja wie mit den Seitenblinkern, den einen gefällts und andere würden für die (unpassenden) Teile keinen Cent rauswerfern.
mfg, Wolfgang