Öha..... sowohl bei uns als auch in den USA gilt immer noch der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" bzw. "jeder ist unschuldig, bis ihm seine Schuld nachgewiesen wird".
Es gab zwei Prozesse gegen Jackson, die beide ohne Schuldspruch geendet haben. Der erste Prozess wurde noch ohne konkreten Richterspruch vorzeitig beendet, der zweite Prozess endete mit einem klaren Freispruch.
Gemäß den Rechtssystemen der freien, westlichen Welt und den internationalen Menschenrechten ist Jackson also unschuldig gewesen. Das sollte man beherzigen, bevor man ihn auch noch nach seinem Tod verurteilt. Sonst sind wir hier nicht besser als in einer menschenverachtenden Diktatur.
Ein solches Niveau sollten wir doch bitte der dafür zuständigen Bild-Zeitung überlassen...
Gruß,
Christian