Ich kann es nur für Deutschland sagen, aber bei uns steht im Gesetz geschrieben, dass der Abrollumfang maximal 1% über der größten werksseitigen Bereifung liegen darf.
Generell sagt man aber, dass der Abrollumfang nicht mehr als 1% von der Serienbereifung abweichen sollte, um elektronische Regelsysteme wie ABS, ASR, ESP usw. nicht zu beeinträchtigen.
2,3% größer haut mich jetzt echt um. Wenn das in Ö wirklich zulässig ist, melde ich meinen X6 gleich morgen in Ö an und packe schicke 20-Zöller drunter
Gruß,
Christian