Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 22.07.2009, 21:35   #2
wirthensohn
Administrator
 
Benutzerbild von wirthensohn
 
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.568

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Die rechtliche Lage ist so klar, wie so oft: nichts genaues weiß man nicht, die Polizei kann Dir Ärger machen oder auch nicht, das kann teuer werde oder auch nicht und letztendlich weißt Du es erst, wenn ein Richter höchstoffiziell ein Urteil spricht

Soweit ist eines klar: generell darf während der Fahrt außen nichts leuchten, das nicht explizit von der StVO erlaubt ist. Aus der groben Illegalität kommst Du in eine rechtliche Grauzone, sobald Du die UBB (Unterbodenbeleuchtung) als echte Ausstiegsbeleuchtung nutzt und per Beschaltung sicher stellst, dass sie ausschließlich mit dem Öffnen der Türen einschalten kann.

Sicher bist Du damit aber auch nicht, weil sehr viele Gelehrte, Prüfer und Ordnungshüter nicht ganz zu unrecht der Auffassung sind, dass ausschließlich Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug zulässig sein, die für den Einsatzzweck geprüft und zugelassen wurden und entsprechend ein E-Prüfzeichen tragen.

Ohne das E-Prüfzeichen und die explizite Zulassung als Ausstiegsbeleuchtung ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Dir die UBB bei einer Verkehrskontrolle oder von TÜV um die Ohren gehauen wird. Und dann geht die komplette Aktion los: Mängelkarte, Bußgeld, Rückrüstung, Vorführung beim TÜV, usw.

Aber der Verkäufer schreibt es ja überdeutlich: "Hinweis: Alle Zusatzbeleuchtungen sind im Bereich der StVZO verboten!"

Technisch ist das total simpel: die Dinger brauchen + und -. + klemmst Du über eine Sicherung an Spannung (Batterie), Masse holst Du Dir direkt von einer der Türkontakte. Die entsprechenden Kabel findest Du, wenn Du z.B. die B-Säulen-Verkleidung entfernst. Ganz simpel.

Dass mit dem elegant dimmenden Ausschalten wird aber nix werden. Der Dimmer für die Innenbeleuchtung ist nur für die vorhandene Last ausgelegt und nicht auch noch für zusätzliche Verbraucher. Du bräuchtest dann schon eine extra Dimm-Schaltung. Gleichmäßiges Dimmen ist aber bei LEDs und Leuchtstoffröhren ein echtes Problem.

Kurz: ich würde Dir raten, es bleiben zu lassen

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten