Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.08.2009, 08:39   #4
wirthensohn
Administrator
 
Benutzerbild von wirthensohn
 
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.622

Xedos 6 2.0 V6 (1992, blau)
Xedos 6 2.0 V6 (1992, silbergrau)
Zitat:
Zitat von w00lf Beitrag anzeigen
Ja wie nun, ich dachte bei euch in D ists erlaubt?
Wer sagt denn sowas? So ein offener Lufi ist eine sogenannte "bauliche Veränderung am Fahrzeug", die (potenziell) Einfluss nehmen kann auf Lautstärke und Abgasverhalten des Fahrzeugs und bedarf daher eines entsprechenden Gutachtens bzw. Abnahme durch einen Sachverständigen (TÜV).

Für die gängigsten Automodelle gibt es offene Lufis mit Gutachten (Golf, Polo, Astra, Corsa und Co.), wo aber auch meistens wieder explizit drin steht, dass das Gutachten nur gültig ist, wenn noch die komplett originale Serien-Auspuffanlage vorhanden ist.

Wenn Du in einer Verkehrskontrolle gebeten wirst, die Motorhaube zu öffnen und der Polizist sieht den Lufi (ist ja nicht zu übersehen) und Du hast keine ABE, kein Gutachten und keine Abnahme/Eintragung dafür, dann läuft die komplette Maschinerie an: Mängelkarte, Aufforderung zur Rückrüstung samt Vorführung beim TÜV, Bußgeld und und und...

Meiner Meinung nach ist das auch völlig korrekt so.

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten