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Alt 05.08.2009, 07:59   #3
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Sorry, das stimmt so nicht.

Das chirpen ist nicht explizit verboten. Es ist aber auch nicht explizit erlaubt. Das ist eine rechtliche Grauzone. Das Gesetz kennt keine Regelung zum Thema Akustik und Lautstärke beim Ver- und Entriegeln eines Fahrzeugs.

Es gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich die Nachbarn und sonst niemand beschwert, ist gegen das chirpen nichts einzuwenden. Wenn Du jedoch ein lautstarkes Chirp-Signal hast, nachts um 3 Uhr das Auto öffnest und damit den Nachbarn aus dem Tiefschlaf reißt (oder alternativ die Polizei aus weiter Entfernung auf Dich aufmerksam machst), dann ist das zumindest mal eine Ordnungswidrigkeit, nämlich Ruhestörung.

Ich habe das Innoparts-Chirpmodul für beide Xedos und habe so ein Chirp-Signal im X6 seit gut und gerne 7 oder 8 Jahren. Allerdings sehr gedämpft und sehr leise. Die Signalgeber sind eigentlich extrem laut, sie befinden sich bei mir allerdings in Dämmmaterial eingewickelt seitlich im Kofferraum verbaut, so dass nur ein dezentes Chirpen nach außen dringt, das leiser und weniger aufdringlich ist, als das Anlasser-Geräusch des Motors.

Ich mag auf das Chirpen auch nicht verzichten, weil ich so auch in lauteren Umgebungen eine deutliche, akustische Rückmeldung habe, ob das Auto wirklich verriegelt wird - ohne auf die Blinker achten zu müssen oder nochmal die Türen zu kontrollieren.

Gruß,
Christian
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