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So kannte ich das eigentlich auch... und es steht sogar ausdrücklich drin:
"Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedinungen eingehalten sind:
- Es liegen besondere Prüfberichte bzw. Allgemeine Betriebserlaubnisse für die entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
- die serienmäßige Federwegsbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Prüfberichten verändert werden müssen."
Die beiden Punkte wären bei meinen Alus erfüllt.
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