Webmasterxp hatte genau die gleichen Felgen auf seinem X9.
Mit §21 hast Du eigentlich gar nichts am Hut. Du müsstest ein Teilegutachten dabei haben, welche eine simple Abnahme nach §19(3) StVZO ermöglicht. Wenn Dir das Teilegutachten nach §19(3) fehlt, wird es Dir Webmasterxp sicher gerne per Mail zuschicken. Damit geht's dann zum nächsten TÜV zwecks Abnahme, die Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle erfolgt dann, wenn Du das nächste mal eh zufällig vor Ort bist.
Gruß,
Christian
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