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Alt 02.09.2009, 08:02   #55
wirthensohn
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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Eine Eintragung bzw. Abnahme wäre ja sowieso nötig gewesen. Korrekterweise halt eine einfachere und günstigere §19(3) statt der §21. Rein rechtlich ist das Ergebnis aber identisch: die Änderungen (Räder) wurden vom Prüfer abgenommen und Du fährst damit korrekt und legal durch die Landschaft. Völlig OK so.

Die §21-Abnahme bringt Dir eigentlich nur zwei Nachteile: doppelt so teuer und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle muss sofort erfolgen und nicht erst bei nächster Gelegenheit, wenn Du ohnehin mal wieder bei der Zulassungsstelle bist.

Gruß,
Christian


P.S.: ein Gag noch nachgeliefert: selbst für meine heftigen 20"-Walzen auf dem X9 (im VW-Lochkreis, einer Größe und Breite, für die es keine Vergleichsmöglichkeit mit anderen X9 gibt, ohne Teilegutachten, ohne ABE) habe ich keine Abnahme nach §21 StVZO benötigt. Selbst dafür genügte eine Abnahme nach §19(2) "erheblich" - allerdings waren dafür satte 130 Euro fällig
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