den KV reichst Du bei der gegnerischen Versicherung ein.
Entweder läßt Du den Schaden in der Werkstatt richten, dann rechnet die Versicherung direkt mit der Werkstatt ab.
Oder aber Du läßt Dir den Betrag ohne Mehrwertsteuer auszahlen und kannst dann mit dem Nettobetrag die Reparatur selbst ausführen und hast dann je nach Höhe der Aufwendungen sogar noch etwas über.
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Grüße
Peter
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