Nö, solange er angemeldet und für den Strassenverkehr zugelassen ist, ist das nicht verboten!
Zum Tauschgetriebe: Das alleine ist in gutem Zustand bissl was wert - bloß nicht herschenken oder verschrotten - verreckt eh so gern dies AT Getriebe.
Wenn der Rahmen gestaucht ist, kann ihn eigentlich kübeln...aber eben vorher schlachten, bissl was bekommst da noch raus.
gr33tz, mekz.