ASU gab es in den 80er Jahren. Seit die Autos Katalysatoren besitzen, gibt es nur noch eine AU
Soweit ich die Regelung korrekt verstanden habe, musst Du Dir im Januar keine Gedanken machen, wenn Du die HU machen lässt, da Deine letzte AU relativ frisch ist. Ich kenne den Endstand nicht, zumal er leider nicht im Detail in den Pressemeldungen zu finden ist, aus den Veröffentlichungen während Planungsphase dieser Sache ging jedoch hervor, dass die AU nicht neu gemacht werden muss, wenn sie weniger 12 Monate (oder waren es 6 Monate?) zurück liegt.
Das verhält sich genau so, wie bei der GAP bzw. GSP (Gasanlagensonderprüfung / Gasanlagenanschlussprüfung) bei Autogas-Fahrzeugen. Nur, wenn die letzte GSP/GAP bzw. Gasanlagenwartung mehr als 12 Monate zurückliegt, wird diese im Rahmen der TÜV-HU vorgenommen.
Gruß,
Christian