Zitat:
Zitat von GIFT2
Also er muß dann die Geschichte klären und kann dann die Punkte und das Bußgeld an den Verursacher umleiten ? Wenn der einverstanden ist.
Da macht man es sich aber schon recht einfach, denke ich.
Grüße
Gift
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Nein, er bekommt die Strafe und die Punkte (und die Probleme bei der Versicherung). Aber er kann ja die Geldstrafe von demjenigen, der das Auto gefahren hat (den er ja wohl kennen sollte) wieder zurück holen.
Wie alle Schulden, die man persönlich eintreibt.
Rechtlich gesehen, ist es immer das Problem des Zulassungsbesitzers.
Aber wenn jemand mit meinem Auto irgendwo geblitzt werden würde, dann würd ich mir das Geld auch zurückholen. Logisch oder?
mfg, Wolfgang